Remote Control System (RCS) “Galileo” – Neuer Staatstrojaner für Handy’s

Sicherheitsspezialist Kaspersky warnt vor einem neuen Smartphone-(Staats-)Trojaner mit dem Namen "Galileo", der von Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden eingesetzt wird. Die Spionagesoftware lässt sich auf iPhones (mit Jailbreak) und Android-Handys sowie WindowsMobile und Blackberry gleichermassen einsetzen.

Der Staatstrojaner wird den Berichten von Kaspersky zufolge von Ländern in der ganzen Welt verwendet und wurde in der Vergangenheit bereits gegen  Menschenrechtler, Politiker und Journalisten eingesetzt. Der Betrieb erfolgt über ein Netzwerk weltweit verteilter Kommandoserver in den USA, Kasachstan, Ecuador, England und Kanada. Insgesamt sollen es mehrere hundert Server in über 40 Ländern sein.

 

Er ermöglicht die Ortung des Handys, kann Fotos aufnehmen und versendet Informationen über die im Handy genutzte SIM- Karte. "Galileo" kann die gesamte Kommunikation (WhatsApp, Viber, Skype und SMS), die über ein Smartphone läuft, abfangen, und das Gerät sogar zur mobilen Wanze machen. Ja sogar Telefonate kann die RCS des Herstellers ”HackingTeam” abhören.

 

Heise bezeichnet den Funktionsumfang als “erschreckend”. Eine informative Grafik von Spiegel Online zeigt, welche Staaten Software des Herstellers HackingTeam und damit möglicherweise auch das Tool einsetzen.

Strafverteidiger und CCC lehnen Beschlüsse des Deutschen Juristentages zur Strafverfolgung im Internet ab

Die auf dem diesjährigen DJT in München gefassten Beschlüsse aus der Abteilung Strafrecht sind bereits letzte Woche zu Recht kritisiert worden, so z.B. im Blog des Kollegen Hoenig.

 

In seinem Beitrag hat der Kollege zu Recht darauf hingewiesen, dass es unter Juristen “solche und solche” gibt und folgende Vermutung geäußert:

 

Strafverteidiger, also eine Untergruppe der Rechtsanwälte, die die Rechte des (einzelnen) Bürgers gegenüber dem Staatsapparat vertreten, sind mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in der Mehrzahl an solchen Entscheidungen beteiligt.

Recht hat er! Das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und der Chaos Computer Club (CCC) lehnen daher die Vorschläge des Deutschen Juristentages zur Strafverfolgung im Internet in einer gemeinsamen Presseerklärung ab.

 

Dort heisst es unter anderem:

 

… Die Freiheit, unbeobachtet zu kommunizieren, muss daher in Zukunft besser geschützt und nicht etwa abgebaut werden. …

Wissenschaftliche Untersuchungen in jüngerer Zeit stellen den Nutzen beispielsweise der Vorratsdatenspeicherung bei der Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten ohnehin in Frage. Erst dieser Tage musste der Bundesdatenschutzbeauftragte erneut darauf hinweisen, dass Telekommunikationsunternehmen weiterhin in großem Umfang persönliche Daten von Kunden speicherten, die weit über das hinausgehen, was zur Abrechnung der Verbindungen erforderlich und zulässig wäre. …

Quelle: https://www.ccc.de/de/updates/2012/juristentag

Dem ist nichts hinzuzufügen. Weiterhin muss erwähnt werden, dass sich der Deutsche Anwaltverein laut Meldung von WinFuture bereits auf dem DJT gegen die Beschlüsse ausgesprochen hatte.

Justizstatistik zur TKÜ für das Jahr 2010

Spitzenreiter Drogendelikte, Betrug und Steuerhinterziehung im Mittelfeld, Schlusslichter Terrorismus und Völkermord

Das Bundesamt für Justiz stellt jährlich eine Statistik zur Verfügung, aus der sich die Anzahl der Telekommuikationsüberwachunsmaßnahmen im vergangenen Jahr ergibt. Die einzelnen Statistiken finden sich hier.

Wie die Statistik zur TKÜ 2010 zeigt, sind schwerste Straftaten wie Terrorismus, Völkermord und Mord vergleichsweise unterrepräsentiert. Am häufigsten wird bei Drogendelikten gelauscht. Auch vergleichsweise häufig bei Steuerhinterziehung und Betrugsstraftaten. Damit zeigt sich deutlich, dass TKÜ-Maßnahmen heutzutage zum Standardrepertoire der Ermittlungsbehörden auch im Bereich der mittleren bis geringfügigen Kriminalität gehören.

Zur immer weitergehenden Ausweitung des Anwendungsbereichs dieser heimlichen Ermittlungsmaßnahme gibt es einen sehr lesenwerten Beitrag vom Kollegen Dr. Björn Gehrcke. Zur Rechtstatsachenforschung sei auf die Studie „Rechtswirklichkeit und Effizienz der Telekommunikationsüberwachung“ von Albrecht verwiesen, leider aus dem Jahr 2003.