Die auf dem diesjährigen DJT in München gefassten Beschlüsse aus der Abteilung Strafrecht sind bereits letzte Woche zu Recht kritisiert worden, so z.B. im Blog des Kollegen Hoenig.
In seinem Beitrag hat der Kollege zu Recht darauf hingewiesen, dass es unter Juristen “solche und solche” gibt und folgende Vermutung geäußert:
Strafverteidiger, also eine Untergruppe der Rechtsanwälte, die die Rechte des (einzelnen) Bürgers gegenüber dem Staatsapparat vertreten, sind mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in der Mehrzahl an solchen Entscheidungen beteiligt.
Recht hat er! Das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und der Chaos Computer Club (CCC) lehnen daher die Vorschläge des Deutschen Juristentages zur Strafverfolgung im Internet in einer gemeinsamen Presseerklärung ab.
Dort heisst es unter anderem:
… Die Freiheit, unbeobachtet zu kommunizieren, muss daher in Zukunft besser geschützt und nicht etwa abgebaut werden. …
Wissenschaftliche Untersuchungen in jüngerer Zeit stellen den Nutzen beispielsweise der Vorratsdatenspeicherung bei der Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten ohnehin in Frage. Erst dieser Tage musste der Bundesdatenschutzbeauftragte erneut darauf hinweisen, dass Telekommunikationsunternehmen weiterhin in großem Umfang persönliche Daten von Kunden speicherten, die weit über das hinausgehen, was zur Abrechnung der Verbindungen erforderlich und zulässig wäre. …
Dem ist nichts hinzuzufügen. Weiterhin muss erwähnt werden, dass sich der Deutsche Anwaltverein laut Meldung von WinFuture bereits auf dem DJT gegen die Beschlüsse ausgesprochen hatte.