IT-Forensik

Was ist IT-Forensik?

Eine kurze Begrifssdefinition findet sich auf Wikipedia:

 

Die IT-Forensik oder auch Computer-Forensik bzw. Digitale Forensik ist ein Teilgebiet der Forensik. Die IT-Forensik behandelt die Untersuchung von verdächtigen Vorfällen im Zusammenhang mit IT-Systemen und der Feststellung des Tatbestandes und der Täter durch Erfassung, Analyse und Auswertung digitaler Spuren in Computersystemen. Mittlerweile ist die Untersuchung von Computersystemen im Sinne einer inhaltlichen Auswertung der dort gespeicherten Informationen auch im Zusammenhang mit „herkömmlichen“ Straftaten, aber auch für Zwecke der Steuerfahndung etabliert.

(http://de.wikipedia.org/wiki/IT-Forensik)

 

IT-Forensik ist nicht untrennbar mit dem Computerstrafrecht verbunden, Computerstrafrecht aber untrennbar mit der IT-Forensik. Der juristsiche Laie wird sich zunächst fragen, was ist Forensik? Auch hier sei Wikipedia zitiert:

Unter dem Begriff Forensik werden die Arbeitsgebiete zusammengefasst, in denen systematisch kriminelle Handlungen identifiziert beziehungsweise ausgeschlossen sowie analysiert oder rekonstruiert werden. Der Begriff stammt vom lateinischforum ‚Marktplatz‘, ‚Forum‘ (Plural: ‚Foren‘), da Gerichtsverfahren, Untersuchungen, Urteilsverkündungen sowie der Strafvollzug im antiken Rom öffentlich und meist auf dem Marktplatz durchgeführt wurden.

(http://de.wikipedia.org/wiki/Forensik)

In der Praxis des Strafprozesses beschreibt Forensik die Wissenschaften, deren Hilfe sich die Jursiten bedienen, um die rechtlich zu beurteilenden Lebensachverhalte zu verstehen. Die IT-Forensik, auch Computer-Forensik genannt, ist wohl die jüngste forensische Wissenschaft. Im gerichtssaal wird sie derzeit oft stiefmütterlich behandelt, obwohl jedem Juristen klar sein muss, dass er – auch wenn er einen Computer hat und sich mit ihm auskennt – ein technischer Laie ist und bleibt. Ob z.B. eine Email versandt wurde, wann und von wem, kann der Jurist aus dem bei der Akte befindlichen Ausdruck genausowenig sicher beurteilen, wie er anhand der Akte die Frage beurteilen kann, ob ein Angeklagter zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war oder nicht. Im zweiten Fall wird regelmäßig ein psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen, im ersten Fall aber leider viel zu selten ein IT-Forensiker.

Im Strafrecht ist IT-Forensik nicht mehr wegzudenken, zumal immer häufiger technische Sachverhalte der Informationstechnologie bei allen Delikten und Straftatbeständen zu beurteilen sind, nicht nur im Computerstrafrecht. Angesichts der vielzähligen aktuellen  Stellenangebote von BKA und BMI lässt sich erkennen, dass in diesem Bereich derzeit ein Fachkräftemangel herrscht. Die Aufgaben des IT-Forensikers bei Strafverfolgungsbehörden werden oft von klassischen Kriminalisten wahrgenommen, Kriminalbeamte, die sich im Laufe der Zeit durch „learning by doing“ Fachkenntnisse angeeignet haben. Systematische Ausbildung in diesem Bereich findet erst seit kurzem statt. In ganz Deutschland gibt es nur sieben Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen), die spezialisierte Studiengänge zur IT-Forensik anbieten. Als Aachener weise ich gerne daraufhin, dass die FH Aachen mit dem Institut von Prof. Dr. Marko Schuba dazu gehört.