Rätselraten: Bundestrojaner oder Bayerntrojaner?

Bundestrojaner, Landestrojaner oder Bayerntrojaner, was hat der CCC untersucht?

Die Antwort ist einfach, die Diktion des CCC war von Anfang an „Staatstrojaner“. In unserem föderalen Staat gibt es neben dem Bund auch Länder. Neben dem Bundeskriminalamt (BKA) gibt des die einzelnen Landeskriminalämter (LKA). Auch gibt es neben dem Bundesamt dür Verfassungschutz (BfV) auch die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV). Da jeder für sich entscheiden darf, welche Trojaner er einsetzt, gibt es hier anscheinend keine standardisierte Schadssoftware.

 

Das vom CCC untersuchte Spähprogramm war nach zwischenzeitiger Meldung der ZEIT wohl eher ein „Bayerntrojaner“. Die Wortspiele gehen aber nicht auf das Konto des CCC. Der CCC hatte eindeutig und von Anfang an vom „Staatstrojaner“ gesprochen, davon umfasst sind eindeutig Bundestrojaner und Landestrojaner, egal ob Bayerntrojaner, Hessentrojaner oder NRW-Trojaner. So wird denn auch die Presseerklärung des BMI verständlich.

„Das Bundeskriminalamt hat den in der heutigen Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung durch den „Chaos Computer Club“ (CCC) dargestellten sogenannten Trojaner nicht eingesetzt. Was auch immer der CCC untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner.“

(zitiert nach: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-10/bundestrojaner-ccc-reaktionen)

Hier muss man nur genau lesen. Die Frage, die sich an das BMI stellen lässt, lautet daher: “ Wie sieht es denn mit eurem Bundestrojaner aus? Wurde bei der Programmierung auch so geschlampt, hat er auch verfassungsgerichtliche Funktionen und wenn ja, wurden diese genutzt?“

Jedenfalls ist die Frage nach der Quelle des Trojaners nunmehr eindeutig geklärt. Im Artikel der ZEIT heißt es in einem Nachtrag dazu:

Ursprünglich hieß es im Text, der Trojaner stamme wahrscheinlich aus Bayern. Denn der CCC wollte dem Anwalt Patrick Schladt, seiner Quelle, die Möglichkeit geben, sich selbst zu äußern. Das hat er inzwischen getan und die Übergabe der fraglichen Festplatte mit dem Trojaner an den CCC bestätigt. Wir haben daher die Möglichkeitsform aus der Überschrift entfernt. (Kai Biermann)

(http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-10/ccc-staatstrojaner-bayern/seite-2)

Der Kollege hatte wohl bereits die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen beim LG Landshut durch einen Beschluss bestätigt bekommen. Ende der Debatte? Wohl nicht! Denn der CCC hat nach eigenen Angaben mehrere Staatstrojaner vorliegen und geht davon aus, dass es sich um Software von verschiedenen LKAs handelt. Der untersuchte Trojaner soll von der Firma DigiTask stammen. Die sitzt in Haiger, womit wir wieder beim „Hessentrojaner“ wären. Preisfrage an dieser Stelle, welche Bundesbehörde sitzt in der Thaerstrasse in Wiesbaden?

Dabei ist das eigentlich Bemerkenswerte jedoch etwas anderes. Die vom CCC untersuchte Schadsoftware wurde im Rahmen einer Online-Überwachung nicht etwa gegen Terroristen eingesetzt, das Horror-Szenario welches in der Debatte bei Einführung der Online-Überwachung immer wieder bemüht wurde. Vielmehr wurde der Bayerntrojaner gegen einen Verdächtigen eingesetzt, der in Deutschland legal zugelassene Arzneimittel illegal ins Ausland exportiert haben soll. Damit wird hier für Jedermann offensichtlich, was der Strafverteidiger längst weiß. Der Begriff  „schwerste Kriminalität“ ist genauso dehnbar wie vergleichbare Begriffe. Was „geringfügige“, „mittelschwere“, „schwere“ oder „schwerste“ Kriminalität ist, kann sich jeder Strafverfolger – und auch jeder Ermittlungsrichter – drehen wie er will. Sofern die ZEIT konstatiert, daß die richterliche Kontrolle versagt habe, gehe ich einen Schritt weiter. Es gibt sie  im Bereich des Ermittlungsverfahrens de facto nicht mehr, höchstens noch auf dem Papier. Ermittlungsmaßnahmen – auch verdeckte – ordnet de facto die Polizei an. Die Polizei schreibt eine Anregung, der Staatsanwalt fertigt einen Entwurf des Gerichtsbeschlusses und der Ermittlungsrichter unterschreibt das Ganze. Fertig! Wenige lobenswerte Ausnahmen bestätigen – wie immer – die traurige Regel.

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