Das Computergrundrecht – 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07

„Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informations- technischer Systeme“

Seitdem der Staatstrojaner die Debatte um Online-Durchsuchungen neu belebt hat, wird immer wieder auf die Entscheidungen 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07 Bezug genommen. Dort hatte sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig zu Online-Durchsuchungen geäußert. Die Entscheidung ist auch auf JurPC zu finden.

Auf der Seite digital constitution ist heute ein schönes Impulspapier von Julius Weyrauch erschienen, das sich mit dem vom BVerfG geschaffenen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme – kurz: Computergrundrecht – beschäftigt.

… Die anfängliche mediale Begeisterung, die diesem Vorgehen zuteil wurde, wich sehr schnell einer kontroversen Beurteilung im Schrifttum. Die zahlreichen skeptischen Äußerungen geben Anlass, sich näher mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem darin entwickelten GVIiS auseinanderzusetzen. Hierbei sollen nach einer kurzen Einführung in die Thematik der Online-Durchsuchung die vom BVerfG festgestellten Lücken im Grundrechtschutz kritisch hinterfragt und der rechtliche Gehalt der neuen Gewährleistung aufgezeigt werden, um im Anschluss der Frage nachzugehen, ob mit der Online-Durchsuchung ein Sachverhalt vorliegt, der tatsächlich die Schöpfung eines neuen Grundrechts erforderlich macht.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 28.02.2008 mit der Online-Durchsuchung auseinandergesetzt. Dabei haben die Karlsruher Richter den zuvor im rechtswissenschaftlichen Schrifttum geäußerten Behauptungen, die Online-Durchsuchung sei an den Grundrechten aus Art. 10 und 13 GG sowie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) zu messen, hinsichtlich der heimlichen Infiltration von IT-Systemen eine Absage erteilt. Stattdessen hat das Gericht mit dem „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ (nachfolgend „GVIiS“) einen neuen grundrechtlichen Prüfungsmaßstab geschaffen. …

http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/digitalconstitution/?p=271

Der Beitrag von Julius Weyrauch kommt zu dem richtigen Ergebnis, dass die Prägung eines eigenständigen Grundrechts durch das BVerfG richtig und sachgerecht war und ist.

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